Schadenregulierung:

Ein Unfall ist für sich genommen schon eine ärgerliche und lästige Sache. Es kostet dann auch noch viel Energie, sich mit den Versicherungen auseinanderzusetzen und seine Ansprüche durchzusetzen. Allein der Streit um Schuldhaben oder nicht ist oft sehr zermürbend, rechtliche Kenntnisse sind hier unbedingt vonnöten. Aber auch wenn die Versicherung die Haftung bereits bestätigt hat, ist eine Regulierung kein Spaziergang.
Als Laie kennt man oft seine Ansprüche als Geschädigter gar nicht genau. Manche Schadensposition wird schlichtweg übersehen oder man glaubt, keinen Anspruch zu haben. Ein weiteres Problem ist, dass die Versicherungen bei den geltend gemachten Positionen Kürzungen vornehmen - ob berechtigt oder nicht, kann nicht immer vom Geschädigten nachvollzogen werden. Oft wird hier frühzeitig klein bei gegeben.
Auch die sog. Serviceleistungen der gegnerischen Versicherung sollten genau überprüft werden, diese sind nicht immer für den Geschädigten von Vorteil, in der Regel dienen sie dazu, das Geld der Versicherungen zu sparen.

Die Eigenregulierung birgt auch das Risiko, Aufwendungen zu machen, die nicht ersetzt werden, der Geschädigte muss nicht selten finanzielle Verluste hinnehmen. Die Mietwagenproblematik ist hier nur ein Punkt, der häufig zu Problemen führt.

Aufgrund meiner Erfahrung sowohl auf Seiten eines Versicherers wie als Anwältin kenne ich beide Seiten einer Schadenregulierung und kenne somit auch das Regulierungsverhalten eines Versicherers recht gut. Ich stehe Ihnen mit meiner Fachkenntnis gerne zur Verfügung.

Rechtsanwältin
Susanne Bingmann

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