Meine Philosophie:

 

(Es gibt) zwei Dinge, auf denen das Wohlgelingen in allen Verhältnissen beruht. Das eine ist, dass Zweck und Ziel der Tätigkeit richtig bestimmt sind. Das andere aber besteht darin, die zu diesem Endziel führenden Handlungen zu finden.

 

Aristoteles

 

Dies bestimmt auch mein Handeln. Es ist mir besonders wichtig, mit Ihnen den Zweck und das Ziel meines Tätigwerdens zu erarbeiten, welches ich mit den Mitteln des Rechts für Sie durchsetzen möchte. Hierfür ist mir ein persönliches Vertrauensverhältnis zu meinen Mandanten wichtig. Nur so ist es mir möglich, mit Ihnen abzustimmen, welches Vorgehen in Ihrem speziellen Fall am sinnvollsten ist und schnellstmöglich zu dem gewünschten Ziel führt. Hierbei ist selbstverständlich die Wirtschaftlichkeit des Unterfangens zu prüfen. Nicht immer ist der direkte Weg zum Gericht der Richtige. Häufig besteht die Möglichkeit, Konflikte anderweitig beizulegen. Diese Möglichkeiten werde ich in Ihrem Interesse mit allem Nachdruck nutzen. Sollte der Gerichtsweg unumgänglich sein, wird dieser konsequent beschritten.

Rechtsanwältin
Susanne Bingmann

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