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(Es gibt) zwei Dinge, auf denen das
Wohlgelingen in allen Verhältnissen beruht. Das eine ist, dass
Zweck und Ziel der Tätigkeit richtig bestimmt sind. Das andere
aber besteht darin, die zu diesem Endziel führenden Handlungen
zu finden.
Aristoteles
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Dies bestimmt auch mein Handeln. Es ist
mir besonders wichtig, mit Ihnen den Zweck und das Ziel meines
Tätigwerdens zu erarbeiten, welches ich mit den Mitteln des
Rechts für Sie durchsetzen möchte. Hierfür ist mir ein
persönliches Vertrauensverhältnis zu meinen Mandanten wichtig.
Nur so ist es mir möglich, mit Ihnen abzustimmen, welches
Vorgehen in Ihrem speziellen Fall am sinnvollsten ist und
schnellstmöglich zu dem gewünschten Ziel führt. Hierbei ist
selbstverständlich die Wirtschaftlichkeit des Unterfangens zu
prüfen. Nicht immer ist der direkte Weg zum Gericht der
Richtige. Häufig besteht die Möglichkeit, Konflikte
anderweitig beizulegen. Diese Möglichkeiten werde ich in Ihrem
Interesse mit allem Nachdruck nutzen. Sollte der Gerichtsweg
unumgänglich sein, wird dieser konsequent beschritten. |