Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht:

Im Straßenverkehr steht ein jeder von uns täglich einem großen Regelwerk gegenüber. Das Leben hält sich selbst jedoch nicht immer an alle Regeln und so kommt es nicht selten vor, dass wir alle kleinere und größere Verstöße begehen. Kaum einer hat nicht schon mal eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Selten wird einem kriminelle Energie vorgeworfen werden können, wenn man die Geschwindigkeit überschreitet oder eine rote Ampel überfährt. Die Folgen wie Führerscheinentzug, Geldbuße oder Fahrtenbuchauflage können einen aber empfindlich treffen. Insbesondere ein Führerscheinentzug birgt nicht nur Unannehmlichkeiten, sondern kann gerade für Berufskraftfahrer auch existenzgefährdend sein.

Noch gravierender ist es, wenn einem ein Straftatbestand wie Trunkenheit, Unfallflucht, Nötigung, Körperverletzung oder gar fahrlässige Tötung vorgeworfen wird. Hier ist es wichtig, schnellstmöglich in das Verfahren einzugreifen. Wenn keine Einstellung im Ermittlungsverfahren oder ein Freispruch erfolgen kann, kommt es zu einer Verurteilung und einer Eintragung in Bundesverkehrszentralregister.
Wenden Sie sich zum frühstmöglichen Zeitpunkt an mich, nach einem Einblick in die Ermittlungsakte entscheiden wir gemeinsam das weitere Vorgehen, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten.

Wenn Sie sich bereits vorab über mögliche Folgen eines Verkehrsverstosses informieren möchten, können Sie dies unter Verkehrsportal.de tun. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass alle Maßnahmen oder Strafen Einzelfallentscheidungen sind und eine pauschale Aussage vorab nicht möglich ist.

Rechtsanwältin
Susanne Bingmann

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