Kosten:

Eine hohe Kostentransparenz gehört für mich zum Selbstverständnis.

 

Recht haben bedeutet leider nicht immer Recht bekommen, daher ist es wichtig, das Kostenrisiko vorher abzuklären. Zur Prüfung der Erfolgschancen Ihrer Rechtsan-gelegenheiten biete ich Ihnen eine Erstberatung an. Die Kosten hierfür betragen -je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit - zwischen 50,- € und 190,- € zzgl. Auslagen und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

Kommt es nach der Erstberatung zur Übertragung des Mandats, bestimmen sich die weiteren Kosten für die Folgeberatung von Verbrauchern nach dem Rechtsan-waltsvergütungsgesetz (RVG). Für die weitergehende Gebührenberechnung wird hier in der Regel der jeweilige Streit- und Gegenstandswert der Angelegenheit zugrunde gelegt. Eine Ausnahme hiervon machen die Gebühren im Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren, hier legt das RVG feste Gebührensätze fest. Die Kosten der Erstberatung werden selbstverständlich angerechnet!

 

Wenn Sie sich vorab über die möglicherweise entstehenden Kosten informieren möchten, können Sie dies hier tun. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Rechtsanwalt hinsichtlich der außergerichtlichen Gebühren ein Ermessen ausüben kann, so dass Sie hier je nach Umfang der Angelegenheit zu abweichenden Ergebnissen kommen können. Aufgrund der Komplexität des Gebührenrechtes können Sie sich auch immer mit mir in Verbindung setzen, um die voraussichtlichen Kosten für Ihren jeweiligen Fall zu erfragen.

 

Unternehmern, bei langfristigen Mandatsbeziehungen  oder zeitaufwendigen Beratungsmandanten biete ich Honorarvereinbarungen an.


Außerdem berate ich Sie gerne hinsichtlich der evtl. Stellung eines Prozesskostenhilfe- oder Verfahrenskostenhilfeantrages.

Rechtsanwältin
Susanne Bingmann

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