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Kosten: |
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Eine hohe Kostentransparenz gehört für
mich zum Selbstverständnis.
Recht haben bedeutet leider nicht immer
Recht bekommen, daher ist es wichtig, das Kostenrisiko vorher
abzuklären. Zur Prüfung der Erfolgschancen Ihrer
Rechtsan-gelegenheiten biete ich Ihnen eine Erstberatung an.
Die Kosten hierfür betragen -je nach Umfang und Schwierigkeit
der Angelegenheit - zwischen 50,- € und 190,- € zzgl. Auslagen
und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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Kommt es nach der Erstberatung zur
Übertragung des Mandats, bestimmen sich die weiteren Kosten
für die Folgeberatung von Verbrauchern nach dem
Rechtsan-waltsvergütungsgesetz (RVG). Für die weitergehende
Gebührenberechnung wird hier in der Regel der jeweilige
Streit- und Gegenstandswert der Angelegenheit zugrunde gelegt.
Eine Ausnahme hiervon machen die Gebühren im
Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren, hier legt das RVG
feste Gebührensätze fest. Die Kosten der Erstberatung werden
selbstverständlich angerechnet!
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Wenn Sie sich vorab über die
möglicherweise entstehenden Kosten informieren möchten, können
Sie dies
hier tun. Bitte beachten
Sie jedoch, dass der Rechtsanwalt hinsichtlich der
außergerichtlichen Gebühren ein Ermessen ausüben kann, so
dass Sie hier je nach Umfang der Angelegenheit zu abweichenden
Ergebnissen kommen können. Aufgrund der Komplexität des
Gebührenrechtes können Sie sich auch immer mit mir in
Verbindung setzen, um die voraussichtlichen Kosten für Ihren
jeweiligen Fall zu erfragen.
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Unternehmern, bei
langfristigen Mandatsbeziehungen oder
zeitaufwendigen Beratungsmandanten biete ich
Honorarvereinbarungen an.
Außerdem berate ich Sie gerne hinsichtlich der evtl. Stellung
eines
Prozesskostenhilfe- oder
Verfahrenskostenhilfeantrages.
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