Die Eltern sind die
Träger der elterlichen Sorge, diese
teilt sich in die tatsächliche Sorge, die
Personensorge und die Vermögenssorge.
Bei miteinander
verheirateten Eltern haben diese mit der
Geburt des Kindes automatisch die gemeinsame
Sorge inne. Bei einer Scheidung verbleibt es
bei der gemeinsamen Sorge, es sei denn ein
Antrag auf alleiniges Sorgerecht eines
Elternteils wird gestellt und dies
entspricht dem Wohl des Kindes.
Bei nicht mit
einander verheirateten Eltern ist eine
gemeinsame Erklärung darüber abzugeben, dass
die über die gemeinsame elterliche Sorge
bestehen soll, ansonsten erhält die Mutter
dass alleinige Sorgerecht.