Sie
haben sich entschieden zu
heiraten. Außer
Glückwünschen kommt häufig
die Frage auf, ob Sie einen
Ehevertrag abschließen
sollten. Auf den ersten
Blick ist das etwas sehr
Nüchternes und
Vertragsmäßiges, was manch
einer nicht so gerne mit der
Hochzeit in Verbindung
bringen möchte. Aber es gibt
viele Gründe einen
Ehevertrag abzuschließen.
Ein wichtiger Grund ist es
z.B. für den im Beruf persönlich
haftende Ehepartner,
entsprechende Regelungen zum
Schutz des Vermögens der
Ehepartner zu treffen.
Die
Regelungsmöglichkeiten im
Ehevertragsrecht sind
vielfältig. Es gibt die
Möglichkeit Regelungen zum
Güterrecht, zum Unterhalt
oder zum
Versorgungsausgleich zu
treffen. Auch erbrechtliche
Regelungen können getroffen
werden. Es ist immer
wichtig, vor welchem
Hintergrund der Ehevertrag
abgeschlossen werden soll
und wie die zukünftige
Lebensplanung aussieht. Am
Anfang einer Ehe ist zu
beachten, dass auch Kinder
hinzukommen können, die
betreut werden müssen - dies
ist insbesondere bei den
Unterhaltsregelungen zu
beachten.
Der
Vertrag muss den sich
ändernden Lebensbedingungen
angepasst sein, er kann aber
auch jederzeit durch die
Parteien abgeändert und
angepasst werden.
Auch
im Falle einer Trennung kann
noch eine Ehevertrag
abgeschlossen werden. Bei
einer gütlichen Trennung
kann eine solche Trennungs-
oder
Scheidungsfolgenvereinbarung
getroffen werden, die
bereits Regelungen über die
Ehewohnung, den Hausrat, den
Güterstand, den Unterhalt,
das Sorge- und Umgangsrecht
enthält.
Gerne
berate ich Sie darüber, ob
und welcher Vertrag für Sie
in Betracht. Bei Bedarf
entwerfe ich gerne die
gewünschte Vereinbarung.