Ehevertrag:

Sie haben sich entschieden zu heiraten. Außer Glückwünschen kommt häufig die Frage auf, ob Sie einen Ehevertrag abschließen sollten. Auf den ersten Blick ist das etwas sehr Nüchternes und Vertragsmäßiges, was manch einer nicht so gerne mit der Hochzeit in Verbindung bringen möchte. Aber es gibt viele Gründe einen Ehevertrag abzuschließen. Ein wichtiger Grund ist es z.B. für den im Beruf persönlich haftende Ehepartner, entsprechende Regelungen zum Schutz des Vermögens der Ehepartner zu treffen.

Die Regelungsmöglichkeiten im Ehevertragsrecht sind vielfältig. Es gibt die Möglichkeit Regelungen zum Güterrecht, zum Unterhalt oder zum Versorgungsausgleich zu treffen. Auch erbrechtliche Regelungen können getroffen werden. Es ist immer wichtig, vor welchem Hintergrund der Ehevertrag abgeschlossen werden soll und wie die zukünftige Lebensplanung aussieht. Am Anfang einer Ehe ist zu beachten, dass auch Kinder hinzukommen können, die betreut werden müssen - dies ist insbesondere bei den Unterhaltsregelungen zu beachten.

Der Vertrag muss den sich ändernden Lebensbedingungen angepasst sein, er kann aber auch jederzeit durch die Parteien abgeändert und angepasst werden. 

Auch im Falle einer Trennung kann noch eine Ehevertrag abgeschlossen werden. Bei einer gütlichen Trennung kann eine solche Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden, die bereits Regelungen über die Ehewohnung, den Hausrat, den Güterstand, den Unterhalt, das Sorge- und Umgangsrecht enthält.

Gerne berate ich Sie darüber, ob und welcher Vertrag für Sie in Betracht. Bei Bedarf  entwerfe ich gerne die gewünschte Vereinbarung.

Rechtsanwältin
Susanne Bingmann

Home
Philosophie
Werdegang
Tätigkeitsschwerpunkte

Online-Schadenmeldung
Informatives
Kosten
Kontakt
Service

Downloads
Impressum